Wie wird die Miete einer Maschine grundsätzlich abgerechnet?

Der Berechnung der Miete liegt die normale Nutzungszeit von bis zu acht Stunden pro Tag bei bis zu 22 Arbeitstagen im Monat zugrunde. Darüber hinausgehende Zeiten der Benutzung des Gerätes gelten als Überstunden und werden gesondert berechnet.